Lärmaktionsplanung in München

Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie von 2002 sind alle EU-Staaten in der Pflicht, den Umgebungslärm zu messen, zu veröffentlichen und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprürfen, zu aktualisieren und ggfs. anzupassen.

Die Stadt München ist laut Gesetzgeber zuständig für den Verkehrslärm auf Straßen und den städtischen schienengebundenen Verkehr. Eisenbahnlärm, Lärm auf Autobahnen und Fluglärm fallen nicht in ihren Verantwortungsbereich.

 

Stand der Lärmaktionsplanung in München

2023/2024: Vierter Lärmaktionsplan für München

Auf Grundlage der aktualisierten Lärmkarten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) wurde 2023/2024 der Lärmaktionsplan für München fortgeschrieben. Am 24. Juli 2024 hat der Münchner Stadtrat dem Entwurf zugestimmt. In diesem sind bereits die Ergebnisse eines umfangreichen Beteiligungsprozesses der Münchner Bürger*innen aus dem Jahr 2023 eingeflossen. Bis zum 24. September 2024 lief die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde digital und in gedruckter Form ausgelegt. Parallel erfolgte eine Beteiligung aller Münchner Bezirksausschüsse sowie von Träger*innen öffentlicher Belange. Jede*r konnte während der Auslegungszeit Anregungen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans einreichen.

Nach Bewertung dieser Anregungen wurde die endgültige Fassung des neuen Lärmaktionsplans für München im November 2024 durch den Stadtrats beschlossen. Der Lärmaktionsplan enthält neben einer Vielzahl von stadtweiten Strategien auch konkrete Maßnahmen für die insgesamt 18 Untersuchungsgebiete. Details zum Vorgehen, den festgelegten Untersuchungsgebieten sowie den vorgeschlagenen und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung finden Sie auf den Internetseiten der Landeshauptstadt München in der Rubrik "Verkehr und Mobilität -> Infrastruktur -> Lärmaktionsplan".

2021: Dritter Lärmaktionsplan für München

Im Jahr 2021 erschien ein Bericht zur dritten Runde der Lärmaktionsplanung. Grundlage war die Überprüfung der Daten aus den alten und neuen Lärmkarten. Demnach sind die Betroffenenzahlen insgesamt gesunken und die Lärmbelastung ist durch mittlerweile umgesetzte Maßnahmen in vielen Gebieten zurückgegangen. So sei eine Bearbeitung des Lärmaktionsplanes 2013 nicht erforderlich und der LAP von 2013 behält seine Gültigkeit. Die Ergebnisse einer online-Befragung der Münchner Bürger*innen im Frühjahr 2021 wurden eingearbeitet.

2013: Erster Lärmaktionsplan für München

Mit deutlicher Verspätung wurde 2013 der 1. Lärmaktionsplan für München verabschiedet. 2015 wurden 20 Untersuchungsgebiete für die 1. Fortschreibung im Stadtrat vorgestellt, das Thema aber nicht weiter forciert.

2007: Lärmkartierung

Im Jahr 2007 veröffentlichte die Stadt München eine erste Lärmkarte. 2012 erstellte das LfU (Landesamt für Umwelt) eine neue Lärmkarte. 2019 erschien die nächste aktualisierte Version.

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