Pressemitteilungen 2011

Stellungnahme 17. Oktober 2011

Unterversorgung schadet, Überversorgung auch!
Stellungnahme zum Versorgungsstrukurgesetz

Die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen begrüßt ein Gesetzesvorhaben, das die Versorgungsstruktur verbessern soll.Der vorliegende Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes orientiert sich jedoch zu stark an den Interessen der Leistungserbringer. Die Verbesserung der Versorgung sollte fünf Kernforderungen berücksichtigen:

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Broschüre informiert über Zahnersatz

(11.8.2011)
Krone, Brücke, Prothese, Implantat – wenn ein Zahn so sehr geschädigt ist, dass beispielsweise eine neue Füllung nichts mehr bringt, schlägt der Zahnarzt/die Zahnärztin einen künstlichen Zahnersatz vor. Dafür gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, sowohl bei der Art der Versorgung wie auch dem Material. Da meist ein großer Teil des Zahnersatzes von den Patienten aus eigener Tasche gezahlt werden muss, sollte man sich vorher gründlich überlegen, welche Variante die beste, aber auch günstigste ist.

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Carola Sraier vom Gesundheitsladen München e.V. ist neue Sprecherin der BAGP

(9.8.2011) Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BAGP) haben Ihre bundesweiten Sprecher/innen neu gewählt.

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Patientenvertreter warnen vor Gefährdung der Versorgungsqualität

Patientensicherheit und Versorgungsqualität müssen Priorität bei der Ausgestaltung der spezialärztlichen Versorgung haben. Weniger Rechte für die Patientenvertretung helfen dabei nicht.

(21. 7. 2011) Mit Unverständnis und großer Besorgnis haben die im Gemeinsamen Bundesausschuss vertretenen Patientenorganisationen auf Ankündigungen der Politik reagiert, die spezialärztliche Versorgung (§ 116b SGB V) in Zukunft aus dem Verantwortungsbereich des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu entfernen und innerhalb von dreiseitigen Verträgen regeln zu wollen. Die bisher lange Zeitdauer für Verhandlungen soll so verkürzt werden.

„Alles was so erreicht würde wäre, dass die Öffentlichkeit und die Patientenvertretung aus der Entscheidung herausgehalten würden. Alle übrigen Akteure blieben die gleichen, nur könnten sie im Verborgenen regeln, was ihnen gefällt. Schneller und vor allem besser wird das so nicht“, mahnte Ilona Köster- Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der heutigen Sitzung. Am Ende könnten Kassen und Leistungserbringer ohne Beteiligung
der Patienten Vereinbarungen verhandeln, die zu Lasten der Versorgungsqualität und –sicherheit gehen.


Was ist die spezialärztliche Versorgung?


In der spezialärztlichen Versorgung sollen in erster Linie Erkrankungen behandelt werden, die selten auftreten oder einen besonders schweren Verlauf haben. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass diese anspruchsvollen Behandlungen künftig einer öffentlich beobachteten Qualitätssicherung unterzogen werden, und dass bisher unberücksichtigte Gruppen von Patientinnen und Patienten von dieser Versorgungsform profitieren können. Die Berücksichtigung der notwendigen Qualitätsaspekte und der wissenschaftlichen Erkenntnisse braucht eben Zeit. „Was derzeit im Bereich Spezialversorgung diskutiert wird, wäre exakt das Gegenteil“, beklagt Martin Danner, Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.


Neben einem Stimmrecht in Verfahrensfragen fordern die Patientenvertreter ein Vorschlagsrecht für einen der unparteiischen Vorsitzenden des gemeinsamen Bundesausschusses ein. Dieser Unparteiische soll gleichberechtigt wie die von den Kassen und den Leistungserbringern vorgeschlagenen Personen arbeiten und sich mit diesen auch bei der Leitung der Plenumssitzungen abwechseln. „Vor dem Hintergrund der besonderen demokratischen Legitimation der Patientenvertretung – nicht nur durch ihre Mitglieder, sondern auch durch gesetzliche Verankerung, also das  Parlament selbst – ist dieser Schritt überfällig,“ sagte Martin Danner dazu heute.

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Patientinnen und Patienten brauchen Rechte, Schutz und Beteiligung

Patientinnen und Patienten brauchen Rechte, Schutz und Beteiligung - Kritik der BAGP zum Grundlagenpapier des Patientenbeauftragten für ein Patientenrechtegesetz

(München, 14. April)
Am 22.3.2011 legte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller sein Eckpunktepapier zu einem Patientenrechtegesetz vor.
Patientenorganisationen wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP) fordern seit 20 Jahren ein Patientenschutzgesetz. Patient/innen haben zwar Rechte, diese lassen sich aber in der Praxis schwer durchsetzen. Auch die 2002 erfolgte Veröffentlichung der Dokumentation „Patientenrechte in Deutschland“, in der Rechte von Patient/innen beschrieben sind, änderte nichts an dieser Situation. Deshalb begrüßen wir die Einführung eines Patientenrechtegesetzes, jedoch müssen Patienten/innen für wirkliche Verbesserungen an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Gesetzes beteiligt werden.
Nach wie vor besteht ein Ungleichgewicht zwischen Ärztinnen & Ärzten und Krankenkassen auf der einen, Patientinnen & Patienten und Versicherten auf der anderen Seite. Daher sind zum Ausgleich einer schwächeren Position, ähnlich wie für Verbraucher, Arbeitnehmer oder Mütter, Schutzrechte notwendig, die sie in ihrer Position stärken.
Wurde das Gesetzesvorhaben noch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung „Patientenschutzgesetz“ genannt, taufte man es zwischenzeitlich zum Patientenrechtegesetz um. Die Umbenennung begründete Zöller in einem Interview, „ein Patientenschutzgesetz erwecke den Eindruck, als müsste man unmündige Patienten vor Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, schützen.“
In einem Patientenrechtegesetz dagegen würde der Patient als Partner auf gleicher Augenhöhe im Gesundheitswesen gesehen. Patienten hätten eine Menge Rechte, die allerdings in unterschiedlichen Gesetzen geregelt seien und darüber müssten sie klar und deutlich aufgeklärt werden. Das Gesetz soll also Transparenz und Klarheit schaffen und die Rechte für Patienten zugänglich machen.
Dennoch bestätigt Zöller die Notwendigkeit der Schutzfunktion eines Patientenrechtegesetzes mit seiner wiederholten Aussage, „Patienten fühlen sich im Gesundheitssystem immer häufiger ohnmächtig und hilflos“. Eine Verbesserung dieser Situation ist jedoch nicht allein dadurch möglich, dass Patienten/innen ihre Rechte kennen und in die Lage versetzt werden, möglichst selbstständig ihre Rechte gegenüber Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BAGP) hat ihre weitergehenden Forderungen in einer Stellungnahme zur Anhörung zum Patientenrechtegesetz am 26.01.2011 im Bundestag zusammengefasst.

Leider finden im Grundlagenpapier des Patientenbeauftragten unsere Forderungen keine Berücksichtigung. Zum Beispiel
- die Änderung der Beweislastregel zugunsten von Patienten/innen,
- die Einführung des Amtsermittlungsprinzips,
- die finanzielle Absicherung im Schadensfall durch ein Ausgleichssystem, beispielsweise einen Fonds,
- die Reform des Gutachterwesens und
- die Verjährungsfristverlängerung von 3 auf 10 Jahre
Gemeinsam mit anderen kritischen Stimmen sind wir der Auffassung, dass im geplanten Patientenrechtegesetz nur das, was schon heute in anderen Gesetzen zu lesen ist, unter einer neuen Überschrift zusammengefasst wird. Der Behandlungsvertrag soll im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen und die über das Sozial-, Straf- und Zivilrecht verstreuten Regelungen zusammengefasst werden. Bereits geltendes Recht und durch Rechtsprechung konkretisierte Rechte wie Aufklärung, Dokumentation, oder die Einsicht in Patientenakten, sollen in Paragrafen gegossen werden. Hier bleibt abzuwarten, wie die konkreten Formulierungen sein werden, die Kodifizierung darf auf keinen Fall zu Verschlechterungen führen. Da es um die Gesundheit geht, liegt ein besonderes Vertragsverhältnis zugrunde. Für alle Patient/innen, egal ob gesetzlich oder privat versichert, müssen Rahmenbedingungen so geschaffen werden dass ihre Rechte auch umsetzbar sind.
Es ändert sich also wenig für Patienten/innen und Ärzteschaft. Daher verwundert es nicht, dass sich insbesondere Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung zustimmend zum Grundlagenpapier äußern.
Für weitere Verbesserungen, wie zum Beispiel die flächendeckende Einführung von Patientenfürsprechern im Krankenhaus, die Sicherstellung des Schutzes von Patienten/innen durch Berufshaftpflichtversicherungen, einheitliche und transparentere Schlichtungsverfahren oder spezialisierte Kammern bei Landgerichten, appelliert Herr Zöller lediglich an Länder oder an entsprechende Institutionen, diese umzusetzen. Dies ist der BAGP zu wenig. Wir brauchen dringend starke, gut ausgebildete und unabhängige Patientenfürsprecher in Krankenhäusern, die lokal
vernetzt und öffentlich bekannt sind.
Unser Fazit lautet:
Die weitergehenden Pläne des Patientenbeauftragten wurden durch den Widerstand von Ärzteschaft, des Bundesministeriums für Justiz und anderen auf ein „weich gespültes“ Konzept gestutzt. Den Patienten/innen bleibt nur die Möglichkeit, alle Chancen im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, damit die derzeit schwache Position von Patienten/innen im Gesundheitssystem durch das Patientenrechtegesetz wirklich verbessert wird.
Wir hoffen daher, dass Herr Zöller es ernst meint und Patientenvertreter/innen und Patientenorganisationen dauerhaft an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung eines Patientenrechtegesetzes beteiligt. (E.Paul-Bauer, C.Schlund, G.Bornes)
Ansprechpartner für die Medien:
Edeltraud Paul-Bauer, Tel. 0421-49 35 21
Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BAGP)
Waltherstr. 16 a, 80337 München
Tel. 089 - 76755131, Fax 089 - 7250474

 

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