Pressemitteilungen 2012

Patientenrechtegesetz ist eine Mogelpackung!

München, 3.12.2012:

Pressemitteilung der BAGP zum Thema Patientenrechte-Gesetz

Patientenrechtegesetz ist eine Mogelpackung!

Es werden lediglich die sich bereits aus Regelungen verschiedener Rechtsbereiche und aus Rechtsprechung resultierenden Rechte von PatientInnen zusammengefasst. Im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den §§ 630a-h werden die vertraglichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient geregelt und einige Paragraphen im Sozialgesetzbuch V erfahren Änderungen. Die angekündigten Maßnahmen zur Stärkung der Rechte gegenüber den Leistungserbringern und Kostenträgern sind unzureichend ausgestaltet und bleiben erheblich hinter den Erwartungen und dem Bedarf der PatientInnen zurück. „Das beste an dem Gesetz ist dass es nun ein Gesetz gibt. Aber dieses Gesetz enthält keinerlei Verbesserungen für die Rechte von PatientInnen und Versicherten, “, so Peter Friemelt von der Geschäftsstelle der BAGP.

 

Kritikpunkte der BAGP:

  • Die angekündigte „Transparenz und Rechtssicherheit“ hat keine Umsetzung gefunden. Die Strukturierung des Entwurfs wird dem Anspruch, dass PatientInnen ihre wichtigsten Rechte in einem Gesetz nachlesen können, nicht gerecht.
  • Es gibt kein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Krankenakten. Bei Verweigerung der Akteneinsicht oder bei falscher Dokumentation drohen keine Sanktionen.
  • Die Situation für PatientInnen im Falle eines Behandlungsfehlers oder als Opfer von schädlichen Medizinprodukten ist durch den neuen Entwurf nicht verbessert worden.
  • Über vermutete Behandlungsfehler hat der Arzt den Patienten nur dann zu informieren, wenn der Patient den Arzt danach fragt.
  • Es gibt keine neue Beweiserleichterung / Beweislastumkehr.
  • Es ist nicht zu erwarten, dass durch das Patientenrechtegesetz weniger gegen Ärzte oder Krankenkassen prozessiert und die Verfahrensdauer verkürzt werden könnte.
  • Eine sanktionsbewehrte, verkürzte Leistungsentscheidung der GKV fehlt und verhindert weiterhin transparente Entscheidungen der Kostenträger. Das Recht auf Selbstbeschaffung nach Fristverstreichung ist für kranke, bedürftige PatientInnen oft eine Überforderung und  Zumutung.
  • Keine Eingrenzung der sog. Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), mit denen ÄrztInnen GKV-PatientInnen private medizinische Leistungen anbieten.
  • Keine Verlängerung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Arzthaftung.
  • Keine Reformierung des Gutachterwesens.
  • Keine Umgestaltung des Schlichtungsverfahrens.
  • Kein Schadensausgleich durch einen Härtefonds.

Für Rückfragen: Geschäftsstelle der BAGP, Tel. 089 - 76 75 55 22 (nur für Presse) Ausführliche Stellungnahme der BAGP zu diesem Thema auf hier (Link ist zur Zeit leider nicht verfügbar)

Zur Webseite der BAGP

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Unabhängige Beschwerdeberatung Psychotherapie auf Sparflamme

Gesundheitsladen Köln e.V.

 

Presserklärung
Unabhängige Beschwerdeberatung Psychotherapie auf Sparflamme
(27.04.2012) Seit fast zwei Jahren berät die Unabhängige Beschwerdeberatungsstelle
Psychotherapiepatienten, die unzufrieden sind mit ihrer Behandlung oder Rat suchen bei
Fehlbehandlungen. Jetzt muss das Beratungsangebot eingeschränkt werden, da der
gesundheitsladen köln e.v., die Finanzierung der bundesweiten Beratungsstelle nicht mehr
gewährleisten kann.

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Hilfeleistung gegen Lärm am »Tag gegen Lärm«?

(24.4.2012) Im Münchner Stadtrat findet ausgerechnet am 25. April, dem internationalen
Noise Awareness Day, im deutschsprachigen Raum als »Tag gegen Lärm«
durchgeführt, eine Abstimmung statt, die über die Lebensbedingungen
tausender Mitbürgerinnen und Mitbürger entscheidet.
Können die Anwohner von lauten Straßen auf eine Lärmminderung hoffen?

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Lärmbestimmt oder selbstbestimmt

Informationsabend mit Podiumsdiskussion
Lärmbestimmt oder selbstbestimmt

17. April 2012, 18 Uhr, kleiner Sitzungssaal im Rathaus
Lärm hat großen Einfluß auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen.
Der Straßenverkehrslärm trifft mit gesundheitsgefährdenden Werten von über 60 dB(A) 13 % der Münchner Bevölkerung an ihrem Wohnhaus. Dazu kommen Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser an lauten Straßen, andere Lärmquellen kommen oft noch hinzu. Die gesundheitlichen Folgen sind inzwischen evident.

Deshalb und aufgrund einer EU-Richtlinie will München mit einem Lärmaktionsplan in einem ersten Schritt an den allerlautesten und dichtest bewohnten Straßenabschnitten Maßnahmen zum Schutz vor Lärm planen....

(12.4.2012)

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27.1.2012: München - Lärmschutz, ja aber

27.01.2012: München: Lärmschutz ja, aber ...

„Der nun vorliegende Lärmaktionsplan verschiebt konkrete Entscheidungen weiterhin, wirklich wirksame Maßnahmen fehlen und die Bürgerbeteiligung scheint ins Leere gelaufen zu sein.“

mehr

Patientenrechtegesetz

  • 27.01.2012: Brustimplantate-Skandal; BAGP fordert:
    Medizinprodukteprüfung muss ins Patientenrechtegesetz! (221kb)

  • 21.01.2012: Ärzteverbände begrüßen, Patientenorganisationen kritisieren
    Entwurf Patientenrechtegesetz (171kb)
  • (Beide Links sind zur Zeit leider nicht erreichbar)