München, 3.12.2012:
Es werden lediglich die sich bereits aus Regelungen verschiedener Rechtsbereiche und aus Rechtsprechung resultierenden Rechte von PatientInnen zusammengefasst. Im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den §§ 630a-h werden die vertraglichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient geregelt und einige Paragraphen im Sozialgesetzbuch V erfahren Änderungen. Die angekündigten Maßnahmen zur Stärkung der Rechte gegenüber den Leistungserbringern und Kostenträgern sind unzureichend ausgestaltet und bleiben erheblich hinter den Erwartungen und dem Bedarf der PatientInnen zurück. „Das beste an dem Gesetz ist dass es nun ein Gesetz gibt. Aber dieses Gesetz enthält keinerlei Verbesserungen für die Rechte von PatientInnen und Versicherten, “, so Peter Friemelt von der Geschäftsstelle der BAGP.
Kritikpunkte der BAGP:
Für Rückfragen: Geschäftsstelle der BAGP, Tel. 089 - 76 75 55 22 (nur für Presse) Ausführliche Stellungnahme der BAGP zu diesem Thema auf hier (Link ist zur Zeit leider nicht verfügbar)
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Gesundheitsladen Köln e.V.
Presserklärung
Unabhängige Beschwerdeberatung Psychotherapie auf Sparflamme
(27.04.2012) Seit fast zwei Jahren berät die Unabhängige Beschwerdeberatungsstelle
Psychotherapiepatienten, die unzufrieden sind mit ihrer Behandlung oder Rat suchen bei
Fehlbehandlungen. Jetzt muss das Beratungsangebot eingeschränkt werden, da der
gesundheitsladen köln e.v., die Finanzierung der bundesweiten Beratungsstelle nicht mehr
gewährleisten kann.
Weiterlesen
(24.4.2012) Im Münchner Stadtrat findet ausgerechnet am 25. April, dem internationalen
Noise Awareness Day, im deutschsprachigen Raum als »Tag gegen Lärm«
durchgeführt, eine Abstimmung statt, die über die Lebensbedingungen
tausender Mitbürgerinnen und Mitbürger entscheidet.
Können die Anwohner von lauten Straßen auf eine Lärmminderung hoffen?
Informationsabend mit Podiumsdiskussion
Lärmbestimmt oder selbstbestimmt
17. April 2012, 18 Uhr, kleiner Sitzungssaal im Rathaus
Lärm hat großen Einfluß auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen.
Der Straßenverkehrslärm trifft mit gesundheitsgefährdenden Werten von über 60 dB(A) 13 % der Münchner Bevölkerung an ihrem Wohnhaus. Dazu kommen Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser an lauten Straßen, andere Lärmquellen kommen oft noch hinzu. Die gesundheitlichen Folgen sind inzwischen evident.
Deshalb und aufgrund einer EU-Richtlinie will München mit einem Lärmaktionsplan in einem ersten Schritt an den allerlautesten und dichtest bewohnten Straßenabschnitten Maßnahmen zum Schutz vor Lärm planen....
(12.4.2012)
27.01.2012: München: Lärmschutz ja, aber ...
„Der nun vorliegende Lärmaktionsplan verschiebt konkrete Entscheidungen weiterhin, wirklich wirksame Maßnahmen fehlen und die Bürgerbeteiligung scheint ins Leere gelaufen zu sein.“
27.01.2012: Brustimplantate-Skandal; BAGP fordert:
Medizinprodukteprüfung muss ins Patientenrechtegesetz! (221kb)