Mit der Patientenbeteiligungsverordnung wurde 2003 der rechtliche Rahmen geschaffen die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen durch ihre Organisationen zu ermöglichen. Seither gibt es Patientenvertreter der maßgeblichen Organisationen in den Ausschüssen und Gremien der Bundes- und Landesebene. Diese Aufgabe wird ehrenamtlich ausgeführt.
Für Bayern werden die Patientenvertreter aus folgenden Organisationen nach § 140 g Sozialgesetzbuch V benannt:
Kontakt zum
Patientennetzwerk Bayern:
Sprechzeiten: Dienstag und
Donnerstag 10.30 – 13.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 089 - 18 91 37 28 und AB
Fax: 089 - 7 25 04 74
E-Mail: koordinierung@
patientenbeteiligung-bayern.de
Adresse:
Patientennetzwerk Bayern
Astallerstr. 14
80339 München
Weitere Informationen, Aktivitäten, Stellungsnahmen etc. unter